Gefahrensymbole

Am 1. August 2005 hat der Bundesrat das neue Chemikalienrecht in Kraft gesetzt. Damit wurde die Anpassung an europäisches Recht ausgeführt. Der Konsument soll mit den neuen Kennzeichnungen besser über mögliche Gefahren informiert werden.

 

Die bis dahin gültigen Giftklassen (1-5) wurden von 10 Gefahrensymbolen ersetzt. Diese Kennzeichnungen umfassen physikalisch- chemische, gesundheitsschädliche und Umwelt gefährdende Einstufungen.

Zusätzlich werden gefährliche Eigenschaften durch einen oder mehrere R- Sätze ausgedrückt. Insgesamt sind Kriterien für 68 R-Sätze festgelegt.

S-Sätze informieren den Verwender über die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen. Es stehen 64 S-Sätze zur Auswahl.

Weitere Informationen können sie dem Sicherheitsdatenblatt entnehmen, dass sie von ihrem Lieferanten erhalten.

 

T, giftig        

Benzin, Ammoniak, Methanol

T+, sehr giftig

Flusssäure, Schwefelwasserstoff, Kaliumcyanid

C, ätzend

Starke Reinigungsmittel und Entkalker, Säuren, Laugen

F, leichtentzündlich

Brennsprit, Klebstoffe, Verdünner

F+, hochentzündlich

Spraydosen, Campinggas, Benzin

Xi, reizend

Reinigungsmittel, Zement, Soda

Xn, gesundheitsschädlich

Lampenöle, Pflanzenschutzmittel, Frostschutzmittel

N, umweltgefährlich

Holzschutzmittel, Benzine

O, brandfördernd

Chlorate, Peroxide

E, explosionsgefährlich

TNT, Bleiazid, Nitroglycerin

Schmutzfangmatten

Toilettenpapier / Papierhandtücher