Gefahrensymbole
Am 1. August 2005 hat der Bundesrat das neue Chemikalienrecht in Kraft gesetzt. Damit wurde die Anpassung an europäisches Recht ausgeführt. Der Konsument soll mit den neuen Kennzeichnungen besser über mögliche Gefahren informiert werden.
Die bis dahin gültigen Giftklassen (1-5) wurden von 10 Gefahrensymbolen ersetzt. Diese Kennzeichnungen umfassen physikalisch- chemische, gesundheitsschädliche und Umwelt gefährdende Einstufungen.
Zusätzlich werden gefährliche Eigenschaften durch einen oder mehrere R- Sätze ausgedrückt. Insgesamt sind Kriterien für 68 R-Sätze festgelegt.
S-Sätze informieren den Verwender über die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen. Es stehen 64 S-Sätze zur Auswahl.
Weitere Informationen können sie dem Sicherheitsdatenblatt entnehmen, dass sie von ihrem Lieferanten erhalten.
T, giftig
Benzin, Ammoniak, Methanol
T+, sehr giftig
Flusssäure, Schwefelwasserstoff, Kaliumcyanid
C, ätzend
Starke Reinigungsmittel und Entkalker, Säuren, Laugen
F, leichtentzündlich
Brennsprit, Klebstoffe, Verdünner
F+, hochentzündlich
Spraydosen, Campinggas, Benzin
Xi, reizend
Reinigungsmittel, Zement, Soda
Xn, gesundheitsschädlich
Lampenöle, Pflanzenschutzmittel, Frostschutzmittel
N, umweltgefährlich
Holzschutzmittel, Benzine
O, brandfördernd
Chlorate, Peroxide
E, explosionsgefährlich
TNT, Bleiazid, Nitroglycerin